Asyl ist in Einklang mit dem Grundgesetz zu definieren als ein temporäres Schutzrecht für politisch Verfolgte, die direkt aus einem unsicheren Staat einreisen. In diesem klassischen Sinne bekennt sich die patriotische Opposition zum Asylrecht. Und mehr noch: Sie wünscht sich, daß „Asylbewerber“ in Zukunft ihre Bewerbung nicht erst in Deutschland einreichen können, sondern schon in heimatnahen Asylzentren, um ihnen bei Ablehnung die Reisestrapazen des Hin- und Rückwegs zu ersparen.