Ein Einreiseverbot gehört zu den konsequentesten Maßnahmen, mit dem ein Staat seine Bürger schützen kann. Zugleich stellt die Durchsetzung eines Einreiseverbotes einen überzeugenden Beweis staatlicher Autorität dar!

Laut § 11 Aufenthaltsgesetz gibt es eine Vielzahl von Grundlagen für ein Einreise- und Aufenthaltsverbot: Die Nutzung falscher oder verfälschter Dokumente, eine strafrechtliche Verurteilung oder die Abwehr einer Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland bzw. eine terroristische Gefahr. Seit vielen Jahren erfüllen viele illegale Einwanderer diese Kriterien, ohne das der Staat eine Abschiebung mit einem Einreise- und Aufenthaltsverbot gegen diese einleitet und auch durchsetzt.

Einreiseverbot: Bei Oppositionellen und Corona plötzlich kein Problem

Medienwirksam ist das dagegen bei politisch Andersdenkenden möglich: So setzte sich die Stadt Potsdam erfolgreich für ein Einreiseverbot für den identitären Aktivisten Martin Sellner ein. Auch die Durchsetzung eines an Verstöße geknüpften Einreiseverbotes, nämlich für jene, die nicht gegen Corona getestet, geimpft oder aber nicht genesen waren, war aus Sicht des Staates möglich.

Die zentrale Erzählung muss lauten: Warum ist etwas bei politisch Andersdenkenden und Corona-Zwangsmaßnahmen erlaubt, was bei illegal auffälligen und kriminellen Ausländern nicht möglich sein soll? Es scheitert nur am fehlenden politischen Willen der Regierung!