Lars Klingbeil (SPD) wurde in die Kategorie „Gegner“ aufgenommen. Der Finanzminister klang noch vor ein paar Jahren fast so wie der eifrigste Verfechter der Meinungsfreiheit:
„Eigentlich will man sehr locker das erzählen, was einen umtreibt, und tiefe, ehrliche Einblicke geben – und auf der anderen Seite weiß ich: Ein falscher Satz, und dann fliegt es einem tagelang um die Ohren (…) Ich will nicht jeden Satz in den Filtern, die ich ja gelernt habe, zehnmal durchbürsten und darauf achten: Darf ich den jetzt sprechen oder nicht?“
Trotzdem will er angebliche Meinungsverbrechen, bei denen er sich zum Richter aufspielt und nicht etwa auf Verurteilungen des Rechtsstaats schaut, dafür nutzen, um die in Umfragen enteilte politische Konkurrenz verbieten zu lassen. Das sei eine „demokratische Pflicht“.
Klingbeil will jedoch nicht nur gegen die AfD in Form eines Parteiverbots vorgehen. Auch digitalen Plattformen will er Vorschriften zur Einschränkung des Meinungskorridors machen.
„Wir müssen diese Plattformen regulieren (…) Wir müssen sie politisch bändigen.“
Eine politische „Bändigung“ von Content-Anbietern läuft auf eine Zensur hinaus. Aus diesem Grund besteht bei Klingbeil der Verdacht, dass er die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit und die Chancengleichheit der Parteien beschneiden will.