Das Neutralitätsgebot des Staats zieht sich durch verschiedene Bereiche des öffentlichen Dienstes. Politisch und religiös neutral sollen weitestgehend Lehrer, Beamte und Soldaten, aber auch Regierungsvertreter und Ministerien sein. Öffentlich-rechtliche Medien sind ebenso zur Neutralität verpflichtet!

Was alle gemein haben: Finanziert werden Sie vom Steuerzahler. Wenn öffentliche Vertreter zum Kampf gegen die AfD aufrufen, sollte besonders daran erinnert werden, dass eben diese Personen und Institutionen auch von AfD-wählenden Steuerzahlern finanziert werden.

Neutralitätsgebot fußt auf dem Grundgesetz

Das Neutralitätsgebot fußt im Kern auf Artikel 4 des Grundgesetzes. Auch wenn es keine konkrete rechtliche Vorschrift im Einzelfall geben mag, ist eine Forderung nach Neutralität nicht aus der Luft gegriffen! Verstöße gegen das Neutralitätsgebot können auch gerichtlich geahndet werden, wie das Beispiel eines Hamburger Bezirkamtsleiters zeigt! Ein besonders extremes Beispiel bietet das Bundesinnenministerium unter Nancy Faser (SPD): Dort soll mutmaßlich bei einer internen Besprechung laut NZZ eine „konkrete Strategie zur Bekämpfung der AfD“ im Januar 2024 thematisiert worden sein.