Der moderne Sozialstaat krankt daran, daß er lediglich eine anonyme Umverteilung vornimmt. Es besteht damit die Gefahr der Vereinsamung. Das betrifft vor allem ältere und zu pflegende Menschen, aber auch Arbeitslose, die den Anschluß an die Gesellschaft verloren haben. Das vorrangige Ziel einer Reform des Sozialstaates muß daher darin bestehen, persönliche Hilfe anzubieten und dafür eine Gegenleistung einzufordern.

Wie das gelingen kann, demonstriert das in Deutschland lange Zeit sehr erfolgreiche Elberfelder System. Mitte des 19. Jahrhunderts entstand es in Elberfeld, das heute zu Wuppertal gehört, und breitete sich rasant in fast alle größeren deutschen Städte aus. Insgesamt bestand es über 100 Jahre bis zum Bundessozialhilfegesetz von 1961. Das dahinterstehende Prinzip war es, ehrenamtliche Armenpfleger aus der Mittelschicht einzusetzen, um Arbeitslosen durch persönlichen Kontakt eine individuelle Betreuung zukommen zu lassen. Finanzielle Unterstützungsleistungen sollten währenddessen vermieden werden, wurden zunächst auf zwei Wochen begrenzt und bedurften bei einer Verlängerung der Zustimmung des Armenpflegers, der die Betroffenen in ihren Wohnungen besuchte und sich somit ein Bild von ihren Lebensumständen machen konnte.

Das Resultat: Am Anfang waren 47 Prozent der Bewilligungen einmalig. 1902 lag der Wert immerhin noch bei 30,7 Prozent. Das Elberfelder System kann natürlich nicht eins zu eins in die Gegenwart transferiert werden. Dennoch halten wir es für möglich, Elemente davon erneut aufzugreifen, um persönliche Hilfe mit klar definierten Pflichten zu koppeln. Zu bedenken ist dabei außerdem: Sobald sich ein Sozialarbeiter ein Bild von der Lage des Hilfesuchenden machen kann, verringern sich die Mißbrauchsmöglichkeiten.

(Übernommen aus der Agenda 2030 von Recherche Dresden)