Stephan Kramer (SPD) wurde in die Kategorie „Gegner“ aufgenommen. Das Kulturmagazin zeitzeichen schreibt über seinen Lebenslauf: „Stephan J. Kramer, geboren 1968, war nach einem angefangenen Jurastudium Büroleiter mehrerer Bundestagsabgeordneter, von 2004 bis Januar 2014 Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland und Leiter des Berliner Büros des European Jewish Congress. Nach Abschluss eines Sozialpädagogik-Studiums wurde er Ende 2015 Präsident des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen. Kramer ist SPD-Mitglied, Fregattenkapitän der Reserve bei der Bundeswehr und Mitglied des Stiftungsrats der Amadeu Antonio Stiftung.“

Fraglich ist bereits, ob ein abgebrochenes Jura-Studium und ein Abschluß in Sozialpädagogik befähigt, ein Landesamt für Verfassungsschutz führen zu können. Diese Kritik richtet sich allerdings nicht direkt gegen Kramer, sondern gegen jene, die ihn in sein Amt befördert haben. Es könnte hier ein Verstoß gegen Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes vorliegen, sofern Kramer aus parteipolitischen Gründen und nicht aufgrund seiner Leistung Chef des Verfassungsschutzes in Thüringen wurde. Im Thüringer Gesetz zum Schutz der freiheitlichen demokratischen Grundordnung heißt es übrigens: „Das Amt des Präsidenten soll nur einer Person übertragen werden, die die Befähigung zum Richteramt besitzt.“

Wie das Thüringer Verwaltungsgericht im Dezember 2025 urteilte, hatte Kramer im Vorfeld der Landtagswahl 2024 im Bezug auf die AfD gegen seine Neutralitätspflicht verstoßen. Apollo News veröffentlichte bereits 2024 eine Recherche zum „Kramer-Komplex“. Darin heißt es unter anderem:

„Es ist der 27. Juli 2019, als die Abteilung 1 des Thüringer Innenministeriums ein brisantes sechsseitiges Schreiben verfasst. Über den Staatssekretär geht es an das untergeordnete Thüringer Amt für Verfassungsschutz (AfV). Gegenstand ist ein Disziplinarverfahren gegen niemand Geringeren als den Chef des Verfassungsschutzes selbst, Stephan Kramer. Im Schreiben geht es um die Frage, ob Kramer „streng vertrauliche Informationen über ernsthafte Funktionsstörungen und innerdienstliche Spannungen im AfV weitergegeben“ habe. Es geht um den Verdacht, Kramer habe die „allgemeine beamtenrechtliche Verschwiegenheitspflicht“ gebrochen. Weiter ist die Rede vom „Verdacht eines schweren Dienstvergehens“ und schließlich gar dem Verdacht, Kramer stelle ein „ernsthaftes Sicherheitsrisiko“ dar.

Es wird hinzugefügt, dass eine solche Pflichtverletzung auch eine „gewichtige Straftat“ darstellen würde. Kramer soll sich mit Journalisten über unliebsame Mitarbeiter ausgetauscht haben – das Ministerium fordert die Aushändigung von Befragungsprotokollen des Amtes in der Affäre.“

Der Verfassungsrechtler Volker Boehme-Neßler kritisierte die Vorgänge im Thüringer Amt für Verfassungsschutz sowie den dort gepflegten Umgang mit der AfD gegenüber Apollo News scharf. Es besteht somit der Verdacht, daß Stephan Kramer sein Amt als Verfassungsschutzpräsident dazu nutzt, um die Chancengleichheit der Parteien einzuschränken und als Nebeneffekt seiner eigenen Partei zu helfen.