Sarah Bosetti wurde in die Kategorie „Gegner“ aufgenommen. In der Zeit der Corona-Diktatur sprach sie sich im zwangsgebührenfinanzierten ZDF – nicht deutlich zu erkennen, ob satirisch oder ernst gemeint – dafür aus, den Teil der Gesellschaft „ziemlich weit rechts unten“ ähnlich wie einen „Blinddarm“ zu entfernen, da er „nicht im strengeren Sinne essentiell für das Überleben des Gesamtkomplexes“ sei. Zu ihren Gunsten gewertet, ist das eine geschmacklose Entgleisung. So argumentierte z.B. Jan Fleischhauer. Zu ihren Ungunsten ausgelegt, wäre es Volksverhetzung. Dieser Deutung schloss sich allerdings die Staatsanwaltschaft Mainz nicht an.
Bemerkenswert an dem Fall ist außerdem, daß kritische Bürger, die Parallelen zu Nazi-Rhetorik sahen, für diese Äußerungen verurteilt wurden. Nazis hatten Juden als „Blinddarm“ bezeichnet. Norbert Häring berichtet davon in seinem Buch über den Wahrheitskomplex.1Vgl. Norbert Häring. Der Wahrheitskomplex. Wie NGOs im Staatsauftrag unerwünschte Meinungen bekämpfen, Berlin 2026. S. 100
Bosetti, die angesichts der Programmgrundsätze der öffentlich-rechtlichen Sender eigentlich zur „Überparteilichkeit“ angehalten sein müßte, zeigte sich auch an anderer Stelle einseitig: Im Mai 2026 attestierte sie AfD-Anhängern, in ihren Handlungen „zu doof für die Demokratie“ zu sein.2Abgerufen am 15.5.26: https://www.youtube.com/watch?v=zZQgedkzlHE
Alles nur Spaß? Ebenso wie Jan Böhmermann gehört Bosetti zu den Staatsclowns der Republik. Diese Staatsclowns nutzen Humor nicht als Möglichkeit, um die Herrschenden zu kritisieren, sondern im Gegenteil: Sie verunglimpfen – humoristisch verkleidet – Regierungskritiker und Opposition. Es besteht daher der Verdacht, daß Bosetti unterhalb der Strafbarkeitsschwelle gegen die Chancengleichheit der Parteien und gegen Andersdenkende agiert.