Daniela Behrens (SPD) wurde in die Kategorie „Gegner“ aufgenommen. Die Innenministerin des Landes Niedersachsen schaffte die Grundlage dafür, AfD-Politiker von Kommunalwahlen ausschließen zu können. Marc Felix Serrao erklärte daraufhin in der WELT Niedersachsen zur „Bananenrepublik“:

„Das Vorgehen mag legal sein; Landräte sind Beamte auf Zeit. Legitim ist es nicht. Sicherts Ausschluss behindert den politischen Wettbewerb und entmündigt den Souverän – nicht aufgrund einer konkreten Gefahr, sondern aufgrund der zweifelhaften Einschätzung eines weisungsgebundenen Nachrichtendienstes. So wird die freiheitliche Ordnung nicht gerettet, sondern ausgehöhlt.

Der Wahlausschuss beruft sich auf das niedersächsische Innenministerium, dieses wiederum auf den ihm unterstellten Landesverfassungsschutz. Geführt wird es von Daniela Behrens (SPD), deren Partei für ein AfD-Verbotsverfahren eintritt. Es ist keine Verschwörungstheorie, anzunehmen, dass die Verfassungsschützer im Sinne ihrer Ministerin agieren. Beamte sind verpflichtet, Anordnungen ihrer Vorgesetzten auszuführen und deren Richtlinien zu befolgen.“

In den konkreten Fällen lege das Ministerium „keinen einzigen Beweis“ für Umsturzfantasien der betroffenen AfD-Politiker vor. Volker Boehme-Neßler, Professor für Öffentliches Recht, und der Staatsrechtler Rupert Scholz ordnen das ähnlich ein. „Die Exekutive kann und darf bei uns, wenn wir ein Rechtsstaat bleiben wollen, nicht darüber entscheiden, was in der Demokratie geschieht, wer Demokrat ist, welche Rechte jemand als Demokrat und damit auch als Wahlbürger oder Wahlkandidat hat“, so Scholz.

Es besteht daher aus unserer Sicht der Verdacht, daß Daniela Behrens mit dem Mehrparteiensystem fremdelt, sofern diese Parteien auch ein sich stark unterscheidendes Programm haben. Damit sind nicht die AfD-Politiker eine Gefahr für die Demokratie, sondern Behrens selbst.