Die Deutschen haben eine umstrittene Nationalhymne. Das „Lied der Deutschen“ von August Heinrich Hoffmann von Fallersleben aus dem Jahre 1841 wird deshalb zu offiziellen Anlässen nur in amputierter Form gesungen. Konsensfähig scheint nur die dritte Strophe zu sein. Wer die ersten beiden Strophen singt, muß mit einem Skandal rechnen (siehe Video).
An der dritten Strophe, die mit „Einigkeit und Recht und Freiheit“ beginnt, gibt es hingegen nur subtile Kritik. Wenn die ARD-Sportschau ein Re-Framing mit „Einigkeit und Recht und Vielfalt“ vornimmt, so ist das natürlich ein Angriff auf die Nationalhymne mit dem Ziel, an die Stelle eines nationalen Minimalkonsenses einen multikulturellen Konsens zu setzen.
Ebenso findet sich in den gebührenfinanzierten Zwangsmedien beständig die Warnung vor einer Vereinnahmung der Nationalhymne durch „rechtsnationalistische Kreise“.
Wofür steht nun „Einigkeit und Recht und Freiheit“. Die Einigkeit ließ sich im 19. Jahrhundert bis zur Reichseinigung von 1871 natürlich als Plädoyer gegen Kleinstaaterei interpretieren. Die territorialen Begriffe im „Lied der Deutschen“ wurden nach 1945 am meisten problematisiert. Die konsensfähige, sprachpolitisch kluge Interpretation zielt daher wohl eher auf den Gemeinsinn.