Grundrechte sind Abwehrrechte des Bürgers gegen den Staat. Er darf sie ausüben, auch wenn es dem Staat nicht in den Kram paßt. Sich in kritischen Situationen auf diese Grundrechte zu berufen, sollte der Kern unseres Freiheitsbegriffs sein.
Das Grundgesetz darf dazu gern häufig wortwörtlich zitiert werden. Mit einer Ausnahme: Das Widerstandsrecht (Art. 20, Abs. 4, GG) bleibt ein zahnloser Tiger, solange der Staat sein Gewaltmonopol durchsetzen kann. Die eigenen Anhänger unter Berufung auf das Grundgesetz zum „Widerstand“ aufzurufen, produziert nur enttäuschte Hoffnungen. Ebenso sind Debatten, ob das Grundgesetz eine Verfassung ist oder nicht, lediglich von historischer Relevanz, aber für die realpolitische Auseinandersetzung schädlich.