Seine Ursprünge hat die juristische Form der „Kontaktschuld“ in der Nachkriegszeit. Damals waren es auch Freunde, Verwandte und Bekannte von Kommunisten, die vor allem in den USA ins Visier der staatlichen Behörden gerieten.

Unter dem Motto der „Guilt By Association“ wurden in der McCarty-Ära Personen einer staatsfeindlichen Betätigung bezichtigt, weil sie in einer Beziehung zu politisch Verdächtigen standen – welche Qualität und welchen Inhalt diese Beziehung hatte, spielte dabei keine Rolle.

Kontaktschuld: der bloße Verdacht genügt

Heute lässt sich dieses Verhalten beim „Kampf gegen Rechts“ immer stärker beobachten. Seien es die alleinige Teilnahme an einem angeblichen „Geheimtreffen“ oder Gespräche zwischen Unternehmen und der Vorsitzenden der größten patriotischen Oppositionspartei, Alice Weidel: Bereits der bloße Verdacht einer Nähe zum AfD-Umfeld kann zum sozialen Aus und zur Brandmarkung führen. Dabei sind es weniger offen staatliche Akteure, sondern eine öffentliche, finanziell von der Landes- und Bundesregierung geförderte „Zivilgesellschaft“ samt linksradikalen Parteien, die Fälle vermeintlicher Kontaktschuld aufdeckt.

„Im progressiven Lager gelten einige Menschen durch Verwandtschaft oder bloße Nähe zum Bösen gleichsam als infiziert und werden in eine soziale Quarantäne versetzt. Gerechtfertigt wird dieses Reinheitsstreben mit dem edlen Ziel, die Marginalisierten und Unterdrückten zu schützen und Diskriminierung zu bekämpfen. Gefährlich ist der Ansatz trotzdem, denn er entspringt unbewussten moralischen Affekten und widerspricht einer universellen Ethik, in der Kontaktschuld oder Sippenhaft keinen Platz haben sollten“, warnt der Philosoph Philipp Hübl.