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Den Begriff des „Maßnahmenstaates“ bekommen viele Politik-Studenten gleich in den ersten Semestern an der Universität zu hören, wenn sie an das Werk von Ernst Fraenkel (1898-1975) herangeführt werden. Fraenkel, ein von den Nationalsozialisten verfolgter Jude, der ins amerikanische Exil ging, aber später nach Deutschland zurückkehrte, unterschied zwischen dem neutralen und objektiven Normenstaat, der sich rechtsstaatlich nach Gesetzen richtet, und dem Maßnahmenstaat, der sich die Gesetze so zurechtbiegt, daß sie zu seinen kurzfristigen politischen Zielen bzw. Zwecken passen.

Die Rede vom Maßnahmenstaat wurde in der Corona-Zeit wieder populär, als die Bundesrepublik die Grundrechte temporär außer Kraft setzte. Ebenfalls zeigt sich dieser Maßnahmenstaat, wenn Zeitschriften wie „Compact“ auf Basis des Vereinsrechts vorläufig verboten werden, obwohl es da noch so etwas wie die Pressefreiheit gibt …