Philipp Ruch wurde in die Kategorie „Gegner“ aufgenommen. Er verantwortet das „Zentrum für politische Schönheit“. Dieses Zentrum betreibt die Webseite afd-verbot.de. Dort werden AfD-Politiker und AfD-nahe Personen denunziert. Wir sehen darin einen Verstoß gegen Artikel 21 des Grundgesetzes (Chancengleichheit der Parteien).

Darüber hinaus hat das Zentrum direkt vor das Privathaus von Björn Höcke ein Holocaust-Mahnmal gebaut. Aus unserer Sicht besteht deshalb der Verdacht, dass Ruch und seine Aktivisten bewußt gegen Artikel 2 des Grundgesetzes (freie Entfaltung der Persönlichkeit inkl. Privatsphäre) verstoßen.

Philipp Ruch verschickte zudem über das Zentrum gefälschte Briefe an AfD-Mitglieder. Er mußte sich deshalb vor Gericht wegen Urkundenfälschung erklären, wurde allerdings freigesprochen. Das Gericht sah darin eine Kunstaktion.

Die Staatsanwaltschaft Gera ermittelte 2019 gegen Ruch und das Zentrum für politische Schönheit aufgrund des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung.