Verena Hubertz (SPD) wurde in die Kategorie „Gegner“ aufgenommen. Der Grund: Es besteht der Verdacht, daß sie die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG), das Recht auf Eigentum (Art. 14 GG) und die Chancengleichheit der Parteien (Art. 21 GG) geringschätzt bzw. einschränken möchte.

Bauministerin Hubertz zieht ein „Verbot der AfD in Erwägung“. Darüber hinaus will sie einen Gesinnungs-TÜV für den Kauf von Immobilien einführen. Der Staatsrechtler Volker Boehme-Neßler sieht dahinter einen „krass demokratiewidrigen und krass rechtsstaatswidrigen Gedankengang“.

„Das Problem ist: Vorkaufsrecht heißt, die Kommune kann steuern, wer Bürger der Kommune wird. Und das kann man natürlich, vor allem vor dem Hintergrund des Freund-Feind-Denkens, auch gezielt politisch einsetzen.

Um es ganz konkret zu machen: Wenn die Gemeinde sagt, wir wollen hier keine weiteren AfD-Wähler, AfD-Sympathisanten oder AfD-Politiker haben, dann kann man mithilfe dieses Vorkaufsrechts dafür sorgen, dass die hier kein Haus kaufen können. Und wenn man das in einem bestimmten Umfang macht, dann kann man tatsächlich steuern, welche politische Gesinnung erlaubt ist, und dementsprechend das Vorkaufsrecht ausüben oder eben nicht ausüben.

Dann haben wir wieder eine staatliche Instanz, nämlich die Gemeinde, die Einfluss nehmen kann auf die Politik und auf die politische Einstellung ihrer Bürger. Das Normale in einer Demokratie ist aber, dass es unterschiedlichste politische Einstellungen in einer Kommune gibt und dass sich die Menschen untereinander austauschen, diskutieren, gerne streiten, politische Gegnerschaften pflegen.“