David Schraven wurde in die Kategorie „Gegner“ aufgenommen. Er ist Gründer und Geschäftsführer von CORRECTIV.1Stand: 21.04.2026 Das unter anderem mit Steuergeldern finanzierte Recherche-Netzwerk hat die Behauptung aufgestellt, daß in Potsdam ein Geheimtreffen stattgefunden hätte, auf dem angeblich die Vertreibung deutscher Staatsbürger mit Migrationshintergrund geplant wurde. Vor Gericht fiel dieses Kartenhaus in sich zusammen. Sowohl Schraven als auch CORRECTIV mussten juristische Niederlagen hinnehmen. Gegen ein aktuelles Urteil haben sie jedoch noch Berufung eingelegt. Prof. Dr. Ralf Höcker führte zu den CORRECTIV-Recherchen in diesem Fall aus:

„Correctiv wurde durch das Landgericht Hamburg eine Falschberichterstattung verboten. Auch Correctiv-Geschäftsführer David Schraven wurde seine Falschbehauptung zu einem Gerichtsverfahren verboten. Beide Verbote wurden anerkannt und sind rechtskräftig.

Die irreführenden Wertungen des Correctiv-Berichts sind Nährboden für eine vielfache Falschberichterstattung in den Medien: Dem NDR wurde die falsche Behauptung verboten, dass beim Treffen in Potsdam die Ausweisung deutscher Staatsbürger sowie der Entzug der Staatsbürgerschaft nach rassistischen Kriterien diskutiert worden sei (n.rk.). Campact wurden die falsche Behauptung verboten, das Hauptanliegen auf dem Potsdam-Treffen sei die “massenhafte Zwangsdeportation von Deutschen mit Migrationsgeschichte” gewesen und dass sie mit einem “Geheimplan” “Deutschen mit Migrationsgeschichte das Wahlrecht entziehen wollen” (n.rk.). Zahlreiche andere Medien mussten ähnliche Falschdarstellungen korrigieren und Unterlassungserklärungen abgeben.“

Es besteht somit der Verdacht, daß Schraven als Kopf von CORRECTIV gerade nicht „Fake News“ bekämpft, wie vorgegeben. Vielmehr dürfte CORRECTIV mit seinem Framing über das angebliche „Geheimtreffen“ Kampagnen-Journalismus betrieben haben, um politische Konkurrenz zu schwächen oder gar auszuschalten. Es besteht daher der Verdacht, daß die Aktivitäten von Schraven und CORRECTIV schlußendlich zu einer Einschränkung der Meinungsfreiheit führen, weil es sich kaum jemand finanziell leisten kann, gegen diesen Kampagnen-Journalismus juristisch vorzugehen. Die Prozeßkosten zur Abwehr dieses Kampagnen-Journalismus dürften im sechsstelligen Bereich liegen.

Fußnoten