Suche
Close this search box.

Ulrich Vosgerau, geboren 19741https://www.corrigenda.online/politik/ulrich-vosgerau-gegen-correctiv-herr-vosgerau-was-tut-man-wenn-man-ins-visier-der-medien, ist habilitierter Staatsrechtslehrer, Rechtsanwalt und Publizist. Er prägte in der Asylkrise ab 2015 den Ausdruck „Herrschaft des Unrechts“, den auch Horst Seehofer (CSU) verwendete.

Biographie

Vosgerau studierte Rechtswissenschaft an der Universität Passau und an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und war dabei Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. Seit 2004 ist er Rechtsanwalt. 2006 erfolgte seine Promotion. Seine Doktorarbeit trägt den Titel „Freiheit des Glaubens und Systematik des Grundgesetzes. Zum Gewährleistungsgehalt schrankenvorbehaltloser Grundrechte am Beispiel der Glaubens- und Gewissensfreiheit“ und wurde mit „summa cum laude“ bewertet.

2012 habilitierte sich Vosgerau mit einer Arbeit über „Staatliche Gemeinschaft und Staatengemeinschaft. Grundgesetz und Europäische Union im internationalen öffentlichen Recht der Gegenwart“. Von 2006 bis 2024 blieb Vosgerau an der Universität Köln: zunächst als wissenschaftlicher Mitarbeiter, dann als akademischer Rat und schließlich als Privatdozent. Bereits 2018 wurde er jedoch entpflichtet. Vosgerau führte darüber hinaus auch Lehrveranstaltungen an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, der Universität Passau, Gottfried Wilhelm Leibniz Universität Hannover, der Ludwig-Maximilians-Universität München und der Universität Danzig durch.2https://www.vosgerau-legal.de/dr-ulrich-vosgerau/3https://www.ulrich-vosgerau.de/lehre/

2024 wurde Vosgerau die Teilnahme an einem Treffen in Potsdam vorgeworfen, bei dem es angeblich schwerpunktmäßig um „Remigration“ gegangen sein soll. Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Köln kam jedoch bei der Prüfung der Vorwürfe zu dem Ergebnis, daß es „keinerlei Veranlassung“ gebe, Vosgerau „die Lehrbefugnis und damit den Status als Privatdozent zu entziehen“.4https://www.hoecker.eu/blog/news/universitaet-zu-koeln-bestaetigt-dr-ulrich-vosgeraus-lehrbefugnis-und-seinen-status-als-privatdozent/

Vosgerau ist Mitglied der CDU. Gegen fehlerhafte Berichte, wonach die CDU ein Parteiausschlußverfahren gegen ihn eingeleitet habe, wehrte sich Vosgerau erfolgreich. Die von ihm beauftragte Kanzlei faßte dazu zusammen: „Die Süddeutsche Zeitung hatte berichtet, dass ein Parteiausschlussverfahren gegen Dr. Vosgerau eingeleitet wurde. Nach einer anwaltlichen Abmahnung korrigierte die Zeitung ihren Bericht, gab eine Unterlassungserklärung ab und erstattete die Kosten. Tatsächlich wurde nie ein solches Verfahren gegen Dr. Vosgerau eingeleitet, da er Fehlvorstellungen zum Treffen ausräumen konnte. Der WDR und der Spiegel hatten irreführend berichtet: Der WDR schrieb, dass die Berliner CDU ein Ausschlussverfahren „auf den Weg gebracht“ habe, während der Spiegel darstellte, dass Dr. Vosgerau sich gegen ein Parteiausschlussverfahren wehre. Beide Medien korrigierten nach Abmahnungen ihre missverständlichen Berichte.“

Um die Prozeßkosten im Rechtskampf um die Ausdeutung des Potsdam-Treffens bewältigen zu können, startete Vosgerau eine Spendenkampagne. Es konnten darüber 195.682 Euro eingesammelt werden.

Herrschaft des Unrechts

In der Dezember-Ausgabe 2015 des Cicero führte Vosgerau aus:

„An der Grenze zwischen Bayern und Österreich findet seit Wochen ein staatlich initiierter Rechtsbruch statt. Die an der Grenze eingesetzten Polizisten betätigen sich auf Anweisung der Bundesregierung als Schleuser, und die Bundeskanzlerin steht an der Spitze eines organisierten Machtapparats, der täglich offenbar bis zu 10 000 Menschen illegal nach Deutschland bringt.

(…)

Natürlich würde die Beachtung geltenden Rechts eine gewaltige Belastung für EU-Grenzländer wie Ungarn, Italien oder Griechenland bedeuten. Diese haben aber das geltende Recht ohnehin einfach als nicht existierend behandelt und die Asylbewerber in Richtung Deutschland weitergeleitet. Dies ist politisch begreiflich, wenn es auch vollkommen illegal war. Politisch unbegreiflich ist hingegen, dass in der Folge auch die Bundesrepublik – und zwar ohne durchgreifenden Protest etwa der öffentlich-rechtlichen Hochschullehre – das geltende Recht und Verfassungsrecht ebenfalls als nicht existierend behandelt und die unter Umständen subsidiär schutzberechtigten Ausländer anderer EU-Mitgliedstaaten stellvertretend aufnimmt.“

Vosgerau veröffentlichte zu der Thematik auch ein Buch.

Positionen

Vosgerau publiziert vorrangig zu juristischen Themen regelmäßig in Alternativmedien wie der Jungen Freiheit, CATO, Tichys Einblick und NIUS. Darüber hinaus interessiert er sich für Geopolitik. In der dritten Ausgabe des Magazins CATO aus dem Jahr 2025 beschäftigt er sich mit der Kriegsgefahr im Nordpolarmeer.

2024 verteidigte Vosgerau den Vorsitzenden der AfD-Thüringen, Björn Höcke, dem die Verwendung des Satzes „Alles für D…“ als angeblich allgemein bekannte SA-Losung vorgeworfen wurde. Die Schweizer Weltwoche druckte daraufhin einen Text von Vosgerau, in dem er bezweifelt, daß die SA-Herkunft des Satzes als „allgemein bekannt“ vorausgesetzt werden darf. In den Standardwerken der Geschichtswissenschaft über die SA werde die Losung nicht erwähnt. „Das heisst, die Fachhistoriker – ob sie nun über die Geschichte der SA forschen oder über den Sprachgebrauch im Dritten Reich – scheinen, anders als das OLG Hamm, weder zu wissen, dass diese Wortfolge die «Losung der SA» gewesen sei, noch, dass sie überhaupt im Dritten Reich eine nennenswerte Rolle gespielt habe.“

Veröffentlichungen (Auszug)

2024: Postdemokratie, öffentlich-rechtlicher Rundfunk und konzertierte Aktion. In: Edition EXIL | Buchhaus Loschwitz, Chiffre – Correctiv und andere Wirklichkeiten

2018: Die Herrschaft des Unrechts. Die Asylkrise, die Krise des Verfassungsstaates und die Rolle der Massenmedien

Wikipedia-Korrektur

Obwohl Erwähnung findet, daß Vosgerau in Potsdam lediglich über die Briefwahl referierte, framt Wikipedia dies als „Treffen von Rechtsextremisten“. Dabei sei es um die „Vertreibung von Millionen Migranten aus Deutschland, auch solcher mit deutscher Staatsangehörigkeit“ gegangen. Das entspricht weder der Wahrheit noch genügt diese Formulierung einem Mindestanspruch an Objektivität. Statt die „politischen Ansichten“ Vosgeraus in Ausschnitten wiederzugeben oder zumindest über geeignete Links schnell zugänglich zu machen, bedient sich dieser Abschnitt der Kontaktschuld-Logik. Die Verteidigung Höckes erwähnt Wikipedia, ohne allerdings Vosgeraus Argumentation zumindest zu skizzieren bzw. zu verlinken.

Fußnoten