Klaus Müller wurde in die Kategorie „Gegner“ aufgenommen. Er war grüner Umweltminister in Schleswig-Holstein und ist seit 2022 Präsident der Bundesnetzagentur. Am 16. Januar 2026 schrieb die NZZ über sein Tätigkeitsfeld, das weit über Energieversorgung hinausreicht:
„Er sei der «Sheriff der Nation», hatte einmal der «Spiegel» über den Chef der deutschen Bundesnetzagentur Klaus Müller gespottet. Das war vor zwei Jahren. Jetzt scheint es ernst zu werden. Die Bundesregierung hat vor, Müller für einen robusten Einsatz zu bewaffnen, der tatsächlich an Wildwest erinnert. Kurz vor Weihnachten verabschiedete das Kabinett den Entwurf zu einem Gesetz, das als Fangschuss für die Meinungs- und Pressefreiheit gelten kann. Dieses Gesetz soll Durchsuchungen von Social-Media-Konzernen und journalistischen Redaktionen erlauben, «bei Gefahr im Verzug auch ohne richterliche Anordnung», wie es im Entwurf heisst.
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Gegen Transparenz bei politischer Agitation ist nichts einzuwenden, gegen Hausdurchsuchungen, das Betreten von Redaktionen und Beschlagnahmungen ohne richterlichen Beschluss aber schon – und vor allem dann, wenn die Bundesnetzagentur in diesem Punkt aus eigener Ermächtigung anstelle von Polizei und Staatsanwaltschaft auftreten kann.“
Neben der Meinungs- und Pressefreiheit ist durch das Gesetz insbesondere die Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) bedroht. Daß Müller mit seiner Bundesnetzagentur von Seiten des Digitalministeriums von Karsten Wildberger (CDU) mit der Kontrolle der Transparenzvorschriften betraut wird, ist kein Zufall. Seine Bundesnetzagentur ernennt sogenannte „Trusted Flagger“, um – Zitat Müller – „illegale Inhalte, Hass und Fake News (…) ohne bürokratische Hürde“ aus dem Internet zu entfernen. Die WELT bezeichnete ihn in diesem Zusammenhang als „grünen Chef-Technokraten“, der ein „problematisches Verhältnis zur Meinungsfreiheit“ habe.
Unsere Einschätzung: Bei Klaus Müller besteht der Verdacht, dass er die Grundrechte der Bürger und der Medien durch diverse Zensurmaßnahmen unterhalb der Strafbarkeitsschwelle einschränkt.