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Dietrich Murswiek, geboren 1948, ist ein emeritierter Professor für Staatsrecht. Seit mehreren Jahrzehnten hat er verschiedene Parteien und Fraktionen vor Gericht vertreten und juristisch beraten. Von 1972 bis 2015 war er CDU-Mitglied.1https://www.zeit.de/politik/deutschland/2018-11/afd-gutachten-dietrich-murswiek-parteispenden/komplettansicht

Biographie

Murswiek zählt zu den Schülern Ernst Forsthoffs. Er studierte und promovierte in Heidelberg. Seine Habilitationsschrift von 1984 trägt den Titel „Die staatliche Verantwortung für Risiken der Technik“.  Nach Lehrstuhlvertretungen im Saarland und in Speyer arbeitete er von 1986 bis 1990 an der Universität Göttingen als Professor für Öffentliches Recht und Forstrecht.

1990 folgte er auf Ernst-Wolfgang Böckenförde und lehrte bis 2016 an der Universität Freiburg Öffentliches Recht. Ein weiterer Schwerpunkt von ihm ist das Umweltrecht.

Über die Prozeßerfolge von Murswiek schrieb 2012 die Süddeutsche Zeitung: „Für die Grünen hat er Gutachten zum Wahlrecht wie zum Vertrag von Maastricht geschrieben, für die ÖDP hat er die Fünfprozentklausel im NRW-Kommunalwahlrecht zum Kippen gebracht.“ Zudem unterstützte Murswiek seit 2007 den ehemaligen CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler mit einem „Antrag gegen den Tornado-Einsatz der Bundeswehr in Afghanistan“, so die SZ. „Dann ging es Schlag auf Schlag: 2009 die Lissabon-Klage, 2011 folgte die Beschwerde gegen den vorläufigen Euro-Rettungsschirm EFSF – die formal zwar abgewiesen wurde, aber dennoch in der Sache ein Erfolg für Murswiek war; auch diesmal gestand das Gericht ihm und anderen Klägern ein Drittel Kostenerstattung zu, weil die Beschwerden zur Klärung einer ‚Frage von grundsätzlicher Bedeutung‘ beigetragen hätten.“2https://www.dietrich-murswiek.de/vita.html3https://uni-freiburg.de/jura-ioeffr3/professor-dr-murswiek-emeritus/

Positionen

Die Sonderschulden der Regierung Merz kritisierte Murswiek in einem offenen Brief scharf, weil als Rechtfertigung nicht nur die Sanierung von Infrastruktur angegeben wurde, sondern auch die „Erreichung der Klimaneutralität bis 2045“: „Es besteht das Risiko, dass künftige Klimaschutzklagen dazu führen, dass das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung und dem Bundestag vorschreibt, noch viel weitergehende CO2-Vermeidungspflichten für Privathaushalte (Heizungen), Verkehr (Verbrennerverbot) und Industrie zu beschließen als bisher vorgesehen.“

Als Alternative zur Weltklimarettung über Einsparmaßnahmen in Deutschland schlug Murswiek bereits in der FAZ vom 20. November 2019 vor:

„Mit einer international ausgerichteten Strategie ließe sich ein Anwachsen der globalen CO2-Emissionen schneller und kostengünstiger dämpfen und zugleich Zeit gewinnen für die Entwicklung neuer Technologien, die – anders als Wind- und Solarenergie oder Elektroautos – die kohlenstoffbasierte Energieerzeugung zuverlässig und ohne ständig betriebsbereit zu haltende fossile Backup-Kraftwerke substituieren können.

Für den Planeten ist es völlig gleich, ob CO2 in Deutschland oder anderswo eingespart wird. Im Ausland in die Vermeidung von CO2-Emissionen zu investieren, ist deshalb kein moralisch verwerflicher ‚Ablasshandel‘, sondern rationale Umweltpolitik.“

In einem Gastkommentar für die NZZ verteidigte Murswiek am 8. Januar 2025 Hans-Georg Maaßen gegen die Vorwürfe des Verfassungsschutzes:

„Manches, was Maassen in den letzten Jahren gesagt hat, mag man für befremdlich halten und seine Partei, die Werteunion, für chancenlos. Darum geht es hier nicht. Es geht darum, dass der Verfassungsschutz mit seiner Diffamierung von Sprachmustern und Begriffen als angeblich rechtsextrem den politischen Diskurs beschädigt. Statt zu untersuchen, ob jemand die Schutzgüter der freiheitlichen demokratischen Grundordnung beseitigen oder beschädigen will, prüft das BfV, ob jemand in seiner politischen Rhetorik Versatzstücke verwendet, die auch von Rechtsextremisten verwendet werden. Das reicht dann aus, um ihn als Rechtsextremisten zu diffamieren. Der Verfassungsschutz als Diffamierungsinstitution – so delegitimiert er sich selbst.“

Gegenüber der Jungen Freiheit bemängelte Murswiek 2019 ein Demokratiedefizit der Europäischen Union: „Ein System wie bei der Europawahl, wo die Stimmen mancher Bürger ein Mehrfaches an politischem Gewicht haben, ist undemokratisch. Etwa bewirkt ein Wähler in Luxemburg mit seiner Stimme fast 15mal soviel wie ein Wähler in Deutschland.“

Veröffentlichungen (Auszug)

2020: Verfassungsschutz und Demokratie: Voraussetzungen und Grenzen für die Einwirkung der Verfassungsschutzbehörden auf die demokratische Willensbildung

2015: Nationales Wahlrecht und internationale Freizügigkeit (als Mitherausgeber)

2013: Das Selbstbestimmungsrecht der Völker – eine Problemschau (als Mitherausgeber)

2006: Das Recht auf die Heimat (als Mitherausgeber)

1985: Die staatliche Verantwortung für die Risiken der Technik (Habilitationsschrift)

1978: Die verfassunggebende Gewalt nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (Dissertation)

Wikipedia-Korrektur

Wikipedia wirft Murswiek Verbindungen zum Rechtsextremismus in seiner Jugend vor. Angesichts seines Lebenswerkes wäre dies maximal eine Randnotiz wert. Bei Wikipedia zieht sich dieser Vorwurf aber wie ein roter Faden durch den gesamten Beitrag. Der Wikipedia-Beitrag enthält zudem tote Links. Ferner werden ihm Interviews für „rechtskonservative“ Zeitschriften vorgehalten, ohne auf die jeweiligen Inhalte einzugehen. Wir haben diese Inhalte unter Positionen zusammengefaßt.

Fußnoten