Joachim Steinhöfel, geboren am 26. Juli 1962 in Hamburg, ist Medienanwalt, der eine Vielzahl von Prozessen bezüglich Einschränkungen der Meinungsfreiheit geführt und auch gewonnen hat.
Biographie
Steinhöfel beschäftigt sich seit 1989 mit seiner Kanzlei schwerpunktmäßig mit Wettbewerbs-, Marken- und Medienrecht.1https://www.steinhoefel.de/ueber-uns/ Darüber hinaus war er als Schauspieler und Moderator tätig.2https://www.filmportal.de/person/joachim-steinhoefel_0094068ea4804fc5be7ce02ebf72ddf1
Seit 2008 schreibt er für die Achse des Guten und seit 2015 für Tichys Einblick.
Sein Buch Die digitale Bevormundung (2024) schaffte es auf der Spiegel-Bestseller-Liste auf Platz 1. Das Buch beschäftigt sich mit den Prozessen, die Steinhöfel führte, um gegen Löschungen und Zensur in sozialen Netzwerken vorzugehen. Steinhöfel erwirkte laut Verlagsangaben die erste einstweilige Verfügung, mit der Facebook Löschungen verboten wurden.
Prozesse
Im Auftrag des Portals NIUS kündigte Steinhöfel eine Klage gegen die Geheimhaltung des Verfassungsschutz-Gutachtens über die AfD an. Steinhöfel erklärte dazu:
„Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf zu erfahren, auf welcher Faktengrundlage der dem Innenministerium gegenüber weisungsgebundene Inlandsgeheimdienst glaubt, die größte Oppositionspartei in den Bereich der Verfassungswidrigkeit manövrieren zu können. Es ist absehbar, dass sich das Amt hinter Formalien verschanzen und die Gefährdung geheimdienstlicher Quellen behaupten und daher das Gesamtgutachten nicht herausgeben wird. Ein großer Teil des Gutachtens wird aber aus öffentlichen Quellen bestehen. Welche das sind, wollen wir durch die Presseanfrage erfahren. Wenn der Geheimdienst auch diese Auskunft verweigert, also als geheim einstufen will, was öffentlich war oder ist, wird das der Öffentlichkeit nur sehr schwer zu vermitteln sein. Und natürlich sofort gerichtlich überprüft werden.“
Inzwischen ist das Gutachten allerdings bereits öffentlich geworden. Die Geheimhaltung begründete die ehemalige Innenministerin Nancy Faeser mit Quellenschutz. Die WELT hält diese Begründung für wenig glaubwürdig: „Nach Recherchen der WELT sehen die Sicherheitsbehörden die eigentliche Brisanz einer Veröffentlichung nicht in einer Gefährdung sensibler Quellen oder verdeckter Identitäten, sondern in möglichen juristischen Folgen. Ein Zugänglichmachen des Gutachtens durch den Verfassungsschutz hätte einen möglichen Präzedenzfall geschaffen, auf den sich künftig auch andere beobachtete Gruppen – etwa Islamisten oder Linksextremisten – berufen könnten, um die Offenlegung entsprechender Gutachten einzuklagen – so zumindest die Sorge in Sicherheitskreisen. Der Grund für die Zurückhaltung liege somit weniger im Geheimschutz, sondern in der strategischen Absicherung der künftigen Handlungsfreiheit des Inlandsgeheimdienstes.“
Neben Facebook hat Steinhöfel auch im Rechtsstreit mit Youtube mehrfach gewonnen. Am 5. Januar 2022 musste Youtube so die Löschung des Kanals der „Achse des Guten“ rückgängig machen.
2021 verhängte das Oberlandesgericht Dresden 100.000 Euro Ordnungsgeld gegen YouTube. Die Plattform hatte ein zu Unrecht gelöschtes Video wochenlang nicht wieder online gestellt. Steinhöfel vertrat den Accountbetreiber.3https://www.welt.de/politik/deutschland/article232421961/OLG-Dresden-verhaengt-100-000-Euro-Ordnungsgeld-gegen-YouTube.html
Vor dem Bundesverfassungsgericht gewann Steinhöfel 2024 zudem einen Prozeß bezüglich einer Meinungsäußerung von Julian Reichelt. Dieser hatte geschrieben: „Deutschland zahlte in den letzten zwei Jahren 370 MILLIONEN EURO (!!!) Entwicklungshilfe an die TALIBAN (!!!!!!). Wir leben im Irrenhaus, in einem absoluten, kompletten, totalen, historisch einzigartigen Irrenhaus. Was ist das nur für eine Regierung?!“
Positionen
Im Mai 2025 berichtete die WELT darüber, daß Steinhöfel die schwarz-rote Bundesregierung aufgefordert hat, alle von der Vorgängerregierung unbeantwortet gelassenen Fragen zur Finanzierung sogenannter Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs) nachzureichen.
Steinhöfel will beispielsweise wissen, ob die mit der Evaluation beauftragten Wissenschaftler eine Parteizugehörigkeit besitzen und verlangt eine detaillierte Aufschlüsselung der Fördermittel. (…)
„Das völlig richtige Anliegen der Union, mit ihren 551 Fragen Licht in das Dunkel der dubiosen und undemokratischen NGO-Finanzierung zu bringen, wurde Opfer von politischem Opportunismus und des Einknickens von Friedrich Merz vor Lars Klingbeil“, sagte Steinhöfel gegenüber WELT. „Aber die Öffentlichkeit verdient Antworten auf diese Fragen.“
Zur „Politikerbeleidigung“ sagte Steinhöfel bei WELT:
„Orwells Dystopie ist Realität geworden in Deutschland, in dem für dieselbe Aussage gegenüber einem Politiker der Täter – in Anführungsstrichen – härter bestraft wird, als wenn er einen anderen Mitbürger beleidigt. Das ist eine absolut skandalöse Regelung, in der Politiker als Individuen – unter Verstoß gegen Artikel 3 und damit gegen den Gleichheitsgrundsatz, wie ich finde – anders behandelt und über den Rest der Bürger erhoben werden, als seien sie etwas Besseres. Das sind sie nicht. Das ist Orwell in Reinkultur. Und dieser Paragraf gehört unverzüglich abgeschafft.“
Wikipedia-Korrektur
Wikipedia problematisiert „Steinhöfels Äußerungen zur Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015“, ohne diese zu zitieren. Zu Wort kommen nur die Gegner. Seine juristischen Erfolge der letzten Jahre werden jedoch nicht erwähnt.