In der Bundesrepublik gibt es gravierende Beschneidungen der Grundrechte. Wer das allerdings begrifflich auf eine Stufe mit dem Nationalsozialismus oder der DDR stellt, verharmlost die Verbrechen dieser Diktaturen und macht sich unnötig angreifbar.
Um z.B. den Unterschied zwischen der Stasi und der Gesinnungsüberprüfung durch den Verfassungsschutz kenntlich zu machen, bietet sich die Bezeichnung „neototalitär“ an. Eine andere Variante ist die paradoxe Zuspitzung „sanfter Totalitarismus“, um eine „Herrschaft des Unrechts“ (Horst Seehofer) im demokratischen Mäntelchen anzuprangern.