Die Rückkehrhilfe für Einwanderer hat in der Bundesrepublik Deutschland Tradition: Mit dem „Gesetz zur befristeten Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern“, besser bekannt als „Rückkehrhilfegesetz“, wollte Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) in den 1980er Jahren die Remigration von arbeitslosen Ausländern vorantreiben.

„Artikel 1 des Gesetzes, das sogenannte Rückkehrhilfegesetz, sah eine finanzielle Rückkehrhilfe in Höhe von 10.500 DM zuzüglich 1.500 DM je Kind vor. Voraussetzung war, dass die gesamte Familie das Bundesgebiet spätestens bis zum 30. September 1984 verlassen hatte“, heißt es dazu auf der Seite der grünen Heinrich-Böll-Stiftung.

In einem geheimen Gesprächsprotokoll vom 28.10.1982 wird Kohl so zitiert: „“Kanzler Kohl sagte, […]über die nächsten vier Jahre werde es notwendig sein, die Zahl der Türken um 50 Prozent zu reduzieren – aber er könne dies noch nicht öffentlich sagen“. Als Teil einer friedlichen Remigration stellt die Rückkehrhilfe also keineswegs eine neue Forderung dar – sondern wurde einst bereits von einem CDU-Kanzler realisiert. Jedoch sind nur etwa 100.000 Türken gegangen.

Anreize zur Remigration setzen

Der identitäre Aktivist und Publizist Martin Sellner erklärt in seinem Buch „Remigration. Ein Vorschlag.“ (Schnellroda 2024, S. 69) zu denkbaren Anreizen bezüglich der Heimkehr: „(…) Dazu (zur Remigration, Recherche D) greifen hier attraktive und umfassende, freiwillige Heimkehrprogramme. Diese richten sich sowohl an Asylanten (Gruppe A) und andere Ausländer (Gruppe B) als auch an nicht assimilierungsbereite oder -fähige eingebürgerte Staatsangehörige (…) Finanziert werden diese Maßnahmen aus einem Remigrationsfonds, der sich unter anderem aus ersparten Kosten für Integration, Sozialleistungen und Unterbringung sowie aus Besteuerung der Rücküberweisungen speist. In den Brennpunkten der Parallelgesellschaften sind ‚Heimkehrzentren‘ zu errichten, die eine Mischung aus Reisebüro und Sozialzentrum darstellen. Dort werden zahlreiche maßgeschneiderte und attraktive Programm zur freiwilligen Auswanderung und dem freiwilligen Wechsel der Staatsbürgerschaft angeboten.“