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Souveränität meint die Hoheit des Staates über einen Politikbereich. Zunächst wurde dabei vor allem an das Militär und die Finanzen gedacht. Das Etatrecht wird so als das „Königsrecht des Parlaments“ bezeichnet.

Die Souveränität Deutschlands wird vor allem durch die Europäische Union ausgehöhlt. Obwohl Autarkie eine Utopie bleibt, gewann in den letzten Monaten die Wortschöpfung der „Energie-Souveränität“ an Zugkraft. Souverän ist ein Staat zudem nur, wenn er seine (territorialen) Grenzen beschützt.

Der Staatsrechtler Carl Schmitt prägte den berühmten Satz: „Souverän ist, wer über den Ausnahmezustand entscheidet.“ Mit Blick auf die Rechtsbrüche in der Euro-, Migration- und Corona-Politik läßt sich heute ein „permanenter Ausnahmezustand“ konstatieren. Es findet somit ein Souveränitätsmißbrauch statt, dessen Ziel darin besteht, die Demokratie auszuhebeln, um in ausgerufenen Notständen als Retter auftreten zu können. Immer wenn die Regierung eine angeblich beispiellose Krise ausruft, kann sie auf ihr Notstands-Repertoire zurückgreifen.