Stefanie Hubig (SPD) wurde in die Kategorie „Gegner“ aufgenommen. Die Bundesjustizministerin erwägt einen Entzug des passiven Wahlrechts bei Volksverhetzung. Selbst der SPIEGEL hält diese „Lex Höcke“ für „keine gute Idee“. Elisa Hoven, Professorin für Strafrecht an der Universität Leipzig, äußerte ebenfalls Kritik: „Das hängt vor allem damit zusammen, dass der Tatbestand der Volksverhetzung sehr weit ist, sehr unbestimmt ist und viel Spielraum auch für Auslegung lässt.“ Weiter sagte sie dem MDR: „Dabei verlieren wir ein stückweit aus dem Blick, dass wir damit Tür und Tor öffnen auch für ganz andere politische Bewertungen. Denn wegen Volksverhetzung wird nicht nur bestraft, wer aus dem rechten Spektrum kommt, sondern wir haben jüngst auch einige Verurteilungen zum Beispiel aus dem linken Spektrum wegen Gleichsetzung des Gaza-Krieges mit Holocaust-Ereignissen. Also politisch wird das sehr stark geframt als Kampf gegen Rechts, aber in der Praxis sind alle Fälle aller politischer Coleur zu subsumieren.“ Es besteht daher der Verdacht, daß Hubig Artikel 38 Absatz 2 des Grundgesetzes einschränken will.

Darüber hinaus setzt sie sich für die Entkriminalisierung von Abtreibungen ein und wirbt für eine Gleichstellung von „lesbischen Müttern“. Es besteht somit ebenfalls der Verdacht, daß Hubig Artikel 6 des Grundgesetzes über die besondere Stellung von Ehe und Familie aufweichen möchte. Zu bedenken ist außerdem, daß Artikel 1 des Grundgesetzes über die Menschenwürde auch für ungeborenes Leben gilt, wie der Rechtsanwalt Patrick Heinemann ausführt.