Jan Böhmermann wurde in die Kategorie „Gegner“ aufgenommen. Der Staatsclown aus dem ZDF denunziert unter dem Deckmantel der Satire immer wieder Andersdenkende. Erinnert sei an Manuel Ostermann, den Böhmermann als „Herrenmensch im Skoda“ denunzierte. Noch folgenreicher war Böhmermanns „bestenfalls schlampige Recherche“ (OLG München) im Fall Arne Schönbohm (CDU), der dadurch seinen Posten als Präsident des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) verlor. „Mit der durch nichts gerechtfertigten medialen Hinrichtung wurde Deutschlands Sicherheit gefährdet“, ordnete Schönbohm die unberechtigten Anschuldigungen später ein.

Im Rahmen der Debatte um „Deepfakes“ kritisierte Böhmermann, daß sich mutmaßliche Tatverdächtige auf die Unschuldsvermutung berufen können. Alexander Kissler erwiderte darauf:

„Jan Böhmermann denunziert den Rechtsstaat. Das tragende Prinzip der Unschuldsvermutung ist ihm ein Instrument des Täterschutzes – wenn es denn die richtigen Täter sind. (…) Wer Unschuldsvermutung sagt, führe Finsteres im Schilde. Der betreibe letztlich Täterschutz oder zumindest Eigen-PR. Und der komme damit womöglich durch, weil er sich teure und geldgeile Anwälte leisten könne. Auch ein Adolf Hitler hätte sich gerne auf die Unschuldsvermutung berufen, weiß Böhmermann. Es ist bodenlos, es ist verzweifelt, es ist panisch: Böhmermann nimmt Hitler als Kronzeugen, um gegen eine strikte Unschuldsvermutung zu wettern.“

Unsere Einschätzung: Beim mit Zwangsgebühren finanzierten Jan Böhmermann besteht der Verdacht, daß er mehrere Grundrechte einschränken will und mehrere Grundprinzipien des Rechtsstaates mit den Füßen tritt. Das belegen nicht nur die hier aufgezählten Fälle, sondern z.B. auch dieser Fall, den Martin Wagener für die JF schildert.