Ferda Ataman wurde in die Kategorie „Gegner“ aufgenommen. Die Anti-Diskriminierungsbeauftragte des Bundes1https://www.antidiskriminierungsstelle.de/DE/ueber-uns/ubad/bundesbeauftragte_Biografie/kurzbiografie-node.html verteidigte 2020 die Bezeichnung von Deutschen als „Kartoffeln“. Die frühere Familienministerin Kristina Schröder sieht in diesem Ausdruck hingegen ein Anzeichen für „Deutschenfeindlichkeit“. Vor allem kriminelle Ausländer würden ihn einsetzen, um gleichaltrige Deutsche, z.B. auf dem Schulhof, einzuschüchtern.
2018 schrieb Ataman zudem:
„Was ist Heimat für dich? Hätte man mich das als Teenagerin in Nürnberg gefragt, hätte ich unreflektiert und kultur-stereotypisch geantwortet: die Türkei.“
Heute würde sie „vielleicht eher“ zu Franken tendieren. Darüber hinaus schob sie den Heimat-Begriff in diesem Beitrag in die „Blut-und-Boden“-Ecke. Die Union betreibe damit „Symbolpolitik für potenzielle rechte Wähler“. Ataman dagegen versucht den Heimatbegriff umzudeuten. Er müssen in Zukunft für „Weltoffenheit“ und „Erinnerungskultur“ stehen.
Wer nun glaubt, Ataman sei aufgrund dieser sehr pointierten Äußerungen eine besonders energische Verteidigerin der Meinungsfreiheit, sieht sich leider getäuscht. 2024 verlor sie vor Gericht, als sie dem Nachrichtenportal NIUS Aussagen verbieten wollte. Es ging dabei um Bußgelder, die von der Anti-Diskriminierungsstelle für Fitness-Studios versucht wurden durchzusetzen. Die Fitness-Studios wollten sich keine Vorgaben zum Umgang mit Trans-Personen machen lassen.
Ataman setzt sich dafür ein, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) immer weiter zu verschärfen. NIUS dazu:
Demnach sollen Vielfaltstrainings für alle Verwaltungsangestellten in Deutschland verpflichtend werden. Jede Person muss an die linke Ideologie glauben: Nach der Reform des AGG sollen „alle Beschäftigten im Rahmen der Aus- und Weiterbildung zu Diversity-Kompetenzen und antidiskriminierungsrechtlichen Grundlagen qualifiziert werden“, heißt es.
Bewerber für die Verwaltung werden unterdessen nach den Kategorien linker Identitätspolitik sortiert. In den Behörden soll eine „diskriminierungssensible und diversitätsorientierte Rekrutierung“ sichergestellt sein. Nicht mehr die Qualifikation spielt dann die wichtigste Rolle bei der Einstellung, sondern die Herkunft.
2024 erhielt die Antidiskriminierungsstelle von Ataman über 14 Millionen Euro an Steuergeldern und konnte damit 45 Mitarbeiter beschäftigen.
Wir meinen: Bei Ataman besteht der Verdacht, dass sie gleich gegen mehrere Kernbestandteile des Grundgesetzes verstoßen könnte. Das betrifft zum einen die Präambel, in der die Rede vom „deutschen Volk“ ist. Zum anderen könnte sie mit ihrer Politik gegen Artikel 33 verstoßen, der festschreibt, daß Anstellungen in der Verwaltung nach dem Leistungsprinzip zu vergeben sind.