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Josef Schüßlburner, geboren 1954 in Geratskirchen, ist deutscher Jurist, Beamter (Regierungsdirektor außer Diensten) und Publizist. Insbesondere hat er sich kritisch mit dem Verfassungsschutz beschäftigt.

Biographie

Josef Schüßlburner wurde 1954 als erstes von fünf Kindern in Geratskirchen (Landkreis Rottal-Inn) geboren. Nach dem Abitur studierte er Rechtswissenschaften in Regensburg, unterbrochen durch ein Semester an der Universität Kiel und schloss 1980 die 1. Staatsprüfung in Regensburg mit einem sogenannten Prädikatsexamen ab. Nach einer Tätigkeit als wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Völkerrecht der Universität Kiel absolvierte er die Referendarzeit in Kiel und schloss 1983 das Zweite juristische Staatsexamen beim Gemeinsamen Prüfungsamt norddeutscher Bundesländer in Hamburg ab.

Danach war er zwei Jahre als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Saarbrücken bei einem Lehrstuhl für Staats- und Völkerrecht tätig und trat 1985 in den Verwaltungsdienst des Bundes im Bereich des Bundesverkehrsministeriums ein.

Insgesamt war Schüßlburner von 1985 bis 2018 im höheren Verwaltungsdienst des Bundes im Bereich des Bundesverkehrsministeriums beschäftigt, unterbrochen durch eine Tätigkeit beim Generalsekretariat der Vereinten Nationen in New York im Referat für Völkerrechtskodifikation von 1987 bis 1989 und einer Abordnung als nationaler Experte für Rechtsfragen des Luftverkehrs zur Europäischen Kommission in Brüssel von 1997 bis 1999. Kurzfristig übte er auch die Funktion des Verkehrsreferenten bei der deutschen EU-Vertretung in Brüssel aus. Für die Weltschifffahrtsorganisation war er als Referent für den Meeresumweltschutz in Batumi, Georgien und Colombo, Sri Lanka eingesetzt.

Die letzten zehn Jahre seiner dienstlichen Tätigkeit war Schüßlburner zum Eisenbahn-Bundesamt versetzt. Diese zwangsweise Versetzung zählt zu den zahlreichen politischen Diskriminierungsmaßnahmen, denen Schüßlburner wegen Ausübung der Meinungsfreiheit unterworfen war. Neben vielen anderen Aufgaben wirkte Schüßlburner dabei an den Verhandlungen über eine neue Finanzierungsvereinbarung des Bundes mit der Deutschen Bahn (DB) mit1https://www.juve.de/deals/schienennetz-bund-und-bahn-schnueren-investitionspaket-mit-inhouse-hilfe/ , was zu einer Linken-Anfrage im Bundestag gegen Schüßlburner mit politischer Verfolgungstendenz führte.2https://dserver.bundestag.de/btd/18/036/1803677.pdf Für diese von der Linken kritisierte Tätigkeit sowie insbesondere für die verfahrensmäßige Umsetzung des seinerzeit neuen Förderprogramms nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) wurde Schüßlburner jedoch mit einer Leistungsprämie belohnt.

Schüßlburner war seit 1983 verheiratet mit der Operationsschwester Shanthi, geborene Nonis, einer Großnichte des Politikers Hugh Fernando3https://en.wikipedia.org/wiki/Hugh_Fernando , der kurzzeitig als Parlamentspräsident von Sri Lanka amtiert hat. Aus dieser mit dem Krebstod seiner Frau 2018 endenden Ehe ist ein Sohn hervorgegangen.

Im Jahr 2025 erscheint voraussichtlich seine politische Biographie mit dem Titel Als Rechtsabweichler im Ministerium. Befragung zu besonderen Demokratieerlebnissen.

Parteipolitische Betätigung

Parteipolitisch war Schüßlburner etwa 15 Jahre bei der SPD engagiert. Ein wesentliches Anliegen war dabei laut eigenen Angaben die Bekämpfung des sogenannten Radikalenerlasses. Die Abwendung vom Sozialismus, bedingt vor allem durch seine Erkenntnis des freiheitsfeindlichen Charakters und der ökonomischen Unzulänglichkeit der Sozialismuskonzeption führte jedoch zu keinem weiteren parteipolitischen Engagement, mit der Ausnahme einer späteren Mitgliedschaft bei der Partei Rechtsstaatlicher Offensive, der Schill-Partei. Für diese Partei fungierte er als Vorsitzender des Landesschiedsgerichts in Nordrhein-Westfalen.4Die federführend von Schüßlburner verfassten Schiedsgerichtsentscheidungen sind veröffentlicht: https://links-enttarnt.de/wp-content/uploads/2020/09/Entscheidungen-des-Schiedsgerichts.pdf Für eine mit der regionalen Gruppe dieser Partei verbundenen unabhängigen Wählervereinigung kandidierte er 2004 zum Stadtrat in Bonn. Schüßlburner wirkte einige Zeit bei der Deutschland-Bewegung von Alfred Mechtersheimer in der Absicht mit, die organisatorischen Voraussetzung für die Bildung einer politisch rechtsgerichteten Partei zu schaffen.

Nach seiner Pensionierung war Schüßlburner drei Jahre freier Mitarbeiter der AfD-Fraktion des Bayerischen Landtags. Er wirkte dabei auch an einem halboffiziellen Kreis um den stellvertretenden Landesvorsitzenden Hansjörg Müller zur Ausarbeitung einer VS-Strategie mit. Das von diesem Parlamentarischen Geschäftsführer Müller der AfD-Bundestagsfraktion dazu vorgelegte Papier für ein alternatives Staatsschutzkonzept fand jedoch keine Mehrheit: Nur 15 der 89 Bundestagsabgeordneten der AfD-Fraktion stimmten diesem Vorschlag zu, der unter Bezugnahme auf einschlägige Dokumente von Schüßlburner erstellt worden ist.5S. im Buch von Hansjörg Müller: Scheindemokratie. Ex-Bundestagsabgeordneter der AfD kritisiert seine Partei konstruktiv und wirbt für ein neues, souveränes und menschliches politisches System, 2022, S. 267 bis 276; s. dazu auch den kommentierten Buchauszug: https://links-enttarnt.de/wp-content/uploads/2023/01/Scheindemo_2.0.pdf Dessen prominente Mitwirkung bei einer dem Verfassungsschutz gewidmeten Tagung der Landtagsfraktionen der östlichen Bundesländer im Landtag von Schwerin6https://afd-sn.de/event/26067/ , die auf die Ablehnung des damaligen Parteivorsitzenden Meuthen gestoßen war, wurde im Bundesvorstand der Partei erörtert. Seine einschlägige Broschüre „Scheitert die AfD?: Die Illusion der Freiheitlichkeit und die politische Alternative“ sollte auf einem Zwischenparteitag behandelt werden, welcher jedoch Corona-bedingt ausfiel.

Zum Problem „Verfassungsschutz“ trug Schüßlburner auch bei einer Klausurtagung der AfD-Landtagsfraktion Thüringen vor, wurde von dieser Fraktion als Experte zur Stellungnahme von Vorschlägen zur Änderung der Landesverfassung durch die gegnerischen Fraktionen benannt und trug zweimal in den Räumlichkeiten des Bundestages auf Einladung von Bundestagsabgeordneten zum Thema „Verfassungsschutz“ vor. Schließlich wurde er von der AfD-Fraktion des Bayerischen Landtags zum Sachverständigen zur Änderung des Verfassungsschutzrechts benannt, die aufgrund der Feststellung der Verfassungswidrigkeit von Teilen des bayerischen Landesgesetzes durch das Bundesverfassungsgericht notwendig war.

Positionen

Schüßlburners Veröffentlichungen weisen eine große Bandbreite auf vom Wettbewerbsrecht bis zu religionswissenschaftlichen Fragestellungen. Schwerpunktmäßig geht es um demokratietheoretische Fragen, die anhand der grundlegenden Problematik des bundesdeutschen Verfassungsschutzkonzepts auch in rechtsvergleichender Hinsicht behandelt werden. Schüßlburner plädiert dabei für die Verwirklichung einer normalen „liberalen Demokratie des Westens“ in der Bundesrepublik Deutschland. Das bedeutet für ihn vor allem die Überwindung des Verfassungsschutzes in seiner jetzigen Form. Der Verfassungsschutz werde in einem permanenten ideologiepolitischen Notstand als Ersatz für Parteiverbote eingesetzt, so seine These.

Wesentlicher Teil dieses von ihm als ideologisch bzw. zivilreligiös eingestuften Notstandsregimes ist die ideologie-politische Bekämpfung unerwünschter politischer Opposition durch „Verfassungsschutzberichte“, an die massive Diskriminierungsmaßnahmen wie etwa die von ihm als „zivilreligiös“ eingestuften disziplinarrechtlichen Verfolgungen von Beamten mit oppositioneller Auffassung gründen.

Diese Verfassungsschutzkonzeption steht nach Auffassung von Schüßlburner in einem zentralen Konflikt mit der Garantie der Meinungsfreiheit, die damit ziemlich unberechenbar wird, und damit der Grundlage der politischen Freiheit überhaupt.

Gegen diese nach seiner Einschätzung grundlegende Fehlentwicklung der bundesdeutschen Demokratie erscheinen weitgehende Schritte erforderlich wie Änderungen des Grundgesetzes, wenn nicht gar dessen Überwindung gemäß Artikel 146 des Grundgesetzes durch eine freie Verfassung Deutschlands anstelle des nur freiheitlichen Grundgesetzes „für die Bundesrepublik Deutschland“. Im Rahmen dieser Verfassungsdiskussion plädiert Schüßlburner für die modifizierte Wiederinkraftsetzung der Weimarer Reichsverfassung als freieste Verfassung der deutschen Geschichte. Damit könnte auch der demokratische Nationalstaat Deutschland besser gegen europaextremistische und andere weltstaatliche Anwandlungen geschützt werden. Dazu bedarf es auch einer Rückkehr zum außenpolitischen Denken als Gegensatz zur ideologisch praktizierten Konzeption einer „Weltinnenpolitik“ mit Duldung illegaler Masseneinwanderung.

Veröffentlichungen (Auszug)

2025 (in Planung): Als Rechtsabweichler im Ministerium. Befragung zu besonderen Demokratieerlebnissen. Interviewbuch mit Bernd Kallina mit einem Vorwort von Bundesminister a. D. Professor Dr. Rainer Ortleb

2010: Konsensdemokratie. Die Kosten der politischen „Mitte“.

2008: Roter, brauner und grüner Sozialismus. Bewältigung ideologischer Übergänge von SPD bis NSDAP und darüber hinaus.

2007: Was der Verfassungsschutz verschweigt. Bausteine für einen Alternativen Verfassungsschutz-Bericht, hgg. mit Hans-Helmuth Knütter. Institut für Staatspolitik

2004: Demokratie-Sonderweg Bundesrepublik. Analyse der Herrschaftsordnung in Deutschland.

Wikipedia-Korrektur

Ohne entsprechende Zitate, die problematisch sein könnten, wird Schüßlburner auf Wikipedia vorgeworfen, für extremistische Publikationen zu schreiben. Wikipedia muß selbst einräumen, daß der Artikel „nicht hinreichend mit Belegen ausgestattet“ ist.

Schüßlburner wird im Wikipedia-Eintrag vorgeworfen, neben Beiträge in „neurechten“ Medien auch in „rechtsextremen“ publiziert zu haben. Der Begriff „rechtsextrem“ ist politische Polemik. Das Bundesverfassungsgericht sieht in diesem Begriff keine rechtliche Bedeutung: „Ob eine Position als rechtsextremistisch – möglicherweise in Abgrenzung zu „rechtsradikal“ oder „rechtsreaktionär“ – einzustufen ist, ist eine Frage des politischen Meinungskampfes und der gesellschaftswissenschaftlichen Auseinandersetzung. Ihre Beantwortung steht in unausweichlicher Wechselwirkung mit sich wandelnden politischen und gesellschaftlichen Kontexten und subjektiven Einschätzungen … (und) ist damit kein hinreichend bestimmtes Rechtskriterium.“7Rd. 20 des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 08. Dezember 2010 – 1 BvR 1106/08 – https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2010/12/rk20101208_1bvr110608.html

Wesentlich auf Wikipedia gestützt wird Schüßlburner immer wieder vorgeworfen, sich 2006 dafür eingesetzt zu haben, daß in Deutschland wieder das Hakenkreuz gezeigt oder der Holocaust geleugnet werden dürfe. Entsprechend etwa der Methodik von „Correctiv“ wird dabei eine Bewertung als Tatsachenfeststellung ausgegeben. Schüßlburner hat bezüglich der sogenannten Hakenkreuze nur dargelegt, daß das entsprechende strafrechtliche Verbot bei konsequenter Anwendung der einschlägigen rechtswissenschaftlichen Lehre zu den „allgemeinen Gesetzen“, die nach Artikel 5 Abs. 2 GG rechtmäßig die Meinungsfreiheit einschränken dürfen, dieses Verbot verfassungsrechtlich nicht haltbar ist, weil dieses Verbot nicht der dazu geforderten weltanschaulichen Neutralität entspreche. Hinsichtlich des strafrechtlichen Verbots der Holocaustleugnung hat das Bundesverfassungsgericht in der sogenannten Wunsiedel-Entscheidung dieser Position zugestimmt, aber mit dem Konzept des „Gegenentwurfs“ doch noch einen Weg gefunden, dieses nach der genannten Lehre als verfassungswidrig zu kennzeichnende Gesetz doch noch als verfassungsgemäß ansehen zu können.

Fußnoten