Suche
Schließe dieses Suchfeld.

Altparteien und linksgrüne Medien variieren ständig das Narrativ, wonach konservativ = rechts = rechtsextrem = Nazi. Weder geben sie sich dabei die Mühe, zwischen extremistischen (= verfassungsfeindlichen) und radikalen (an die Wurzel gehenden) Ansichten zu unterscheiden. Noch ziehen sie eine Trennlinie zwischen demokratischen Rechten, die um Wählerstimmen werben, und militanten Rechtsextremisten, die Asylheime anzünden oder mit Gewalt gegen Andersdenkende vorgehen.

Weil sich diese unangenehme Begleiterscheinung selbst bei guten Wahlergebnissen für rechte Parteien aufgrund der linken Kulturhegemonie nicht von heute auf morgen ändern wird, ist es für jeden Rechten, ganz gleich, ob er sich konservativ oder patriotisch nennt, notwendig, definieren zu können, was ein „Rechtsextremist“ ist.

Hilfe bietet dabei Martin Wagener, der eine solche Definition in seinem Buch Kulturkampf um das Volk (zuerst: 2021) vorgeschlagen hat:

„Jemand ist dann ein politischer Extremist, wenn er die freiheitliche demokratische Grundordnung – die Garantie der Menschenwürde, das Demokratieprinzip und das Rechtsstaatsprinzip – ablehnt. In einer gesteigerten Form geht dies mit dem Ansinnen einher, das System notfalls gewaltsam zu stürzen. Ein Rechtsextremist widerspricht zusätzlich der Gleichheit der Völker und Rassen, indem er seine eigene Abstammung überhöht. Er ist nicht national, sondern aggressiv-nationalistisch eingestellt, und ein antisemitisches Weltbild gehört zu seiner ideologischen Grundausstattung. Solange diese Bedingungen nicht vorliegen, müssen Bekenntnisse zur Nation, zum eigenen Volk und zum Vaterland als verfassungskonform eingeordnet werden.“ (Martin Wagener: Kulturkampf um das Volk. Der Verfassungsschutz und die nationale Identität der Deutschen. 2. Aufl., Reinbek 2024. S. 176)