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Otto von Bismarck (1815-1898) war erster Kanzler des Deutschen Kaiserreichs. Die Gründung dieses Kaiserreichs am 18. Januar 1871 nach dem Sieg Deutschlands im Krieg gegen Frankreich war Bismarcks erste große Leistung. Seine zweite große Leistung war seine außenpolitische Bündnispolitik, die für über 40 Jahre Frieden in der Mitte Europas schuf. Hervorzuheben ist dabei vor allem der Dreibund mit Italien und Österreich-Ungarn sowie der Rückversicherungsvertrag mit Rußland. Seine dritte große Leistung waren die Sozialgesetze. Kranken- und Unfallversicherung bilden das Fundament des heutigen Sozialstaates.

Der Historiker Karlheinz Weißmann schildert in seinem Buch Deutsche Geschichte für junge Leser von 2015, wie Bismarck vom „bestgehassten Mann Deutschlands“ zur Lichtgestalt werden konnte. Unbestritten sei, daß Bismark „größere Erfolge auf dem Gebiet der Außenpolitik als auf dem der Innenpolitik errang“.

„Dafür bewunderten ihn die Deutschen – mit Recht – und natürlich für die Reichsgründung selbst. Als er 1890 von seinem Amt zurücktrat, schlossen sich Bürger zusammen und begannen damit, ganz Deutschland mit Bismarcktürmen, Bismarcksäulen, Bismarcksteinen, Bismarckstatuen zu überziehen. Es gibt wohl keinen Deutschen, dem jemals so viele Denkmäler gewidmet worden sind wie ihm.“

Alexander Gauland würdigte an Bismarck, daß er sich der „revolutionär imperialistisch-großdeutschen Politik“, für die im 19. Jahrhundert eine demokratische Mehrheit stand, entgegenstellte. Stefan Scheil macht darauf aufmerksam, was direkt nach Bismarcks Abgang geschah: „Sofort nach Bismarcks Rücktritt im Jahr 1890 nutzte die russische Regierung allerdings die Gelegenheit für den Abschluss eines Bündnisvertrags mit Frankreich. Einem Vertrag ‚zur Eroberung Deutschlands und seiner Aufteilung in Kleinstaaten‘, wie sich der russische Zar 1892 über den Sinn des neuen, streng geheim gehaltenen Bündnisses ausließ.“

Bismarcks Leistungen sind zentral für unsere Narrative über die Außenpolitik und die Sozialpolitik.