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Thor v. Waldstein, geboren 1959, ist deutscher Rechtsanwalt und Publizist.

Biographie

Thor v. Waldstein, geboren am 7. November 1959 in Mannheim, entstammt väterlicherseits einem alemannischen Geschlecht fürstenbergischer Beamter, das 1638 von Kaiser Ferdinand III. in den Adelsstand erhoben und mit dem Gewann Waldstein bei Haßlach im Südschwarzwald belehnt wurde. Von 1978 bis 1985 studierte er in München, Mannheim und Heidelberg Rechtswissenschaft, Geschichte, Philosophie, Politikwissenschaft und Soziologie. 1985 bestand er mit einem Prädikatsexamen die Erste Juristische Staatsprüfung. Von 1986 bis 1988 absolvierte er das Referendariat in den Landgerichtsbezirken Waldshut-Tiengen, Baden-Baden und Mannheim sowie für ein halbes Jahr bei der Deutsch-Indischen Handelskammer in Bombay und Madras. 1988 folgte das Zweite Juristische Staatsexamen.

Im Jahr 1989 wurde v. Waldstein an der Ruhr-Universität Bochum mit einer Arbeit über „Die Pluralismuskritik in der Staatslehre von Carl Schmitt“ mit dem Prädikat magna cum laude zum Dr. rer. soc. promoviert (Erstgutachter: Bernard Willms, Zweitgutachter: Wilhelm Bleek). 1992 wurde er an der Universität Mannheim mit einer Arbeit über „Das Verklarungsverfahren im Binnenschiffahrtsrecht“ mit dem Prädikat magna cum laude zum Dr. iur. promoviert (Erstgutachter: Günther Wüst, Zweitgutachter: Günther Wiese).

Während seiner Studienzeit engagierte sich v. Waldstein bei den Jungen Nationaldemokraten (JN) und dem Nationaldemokratischen Hochschulbund (NHB), dessen Bundesvorsitzender er von 1979 bis 1982 war. Unter anderem organisierte er Anfang der 1980er Jahre mehrfach zum Tag der deutschen Einheit am 17. Juni Demonstrationen gegen die Teilung Deutschlands an der innerdeutschen Grenze. Diesen Einsatz im Sinne des Wiedervereinigungsgebots der Präambel des Grundgesetzes nahm das Land Baden-Württemberg zum Anlaß, v. Waldstein politisch zu diskriminieren und ihm anzudrohen, ihm den – für die Zulassung zur Zweiten Juristischen Staatsprüfung und zur Anwaltschaft zwingend erforderlichen – Zugang zum juristischen Vorbereitungsdienst zu verweigern. In diesem Zusammenhang mußte sich v. Waldstein zur Überprüfung seiner Gesinnung am 20. Februar 1986 im Oberlandesgericht Karlsruhe einem knapp dreistündigen politischen Verhör unterziehen. Dabei wurde er aufgefordert, unter anderem zu den Themenkomplexen „Alleinkriegsschuld Deutschlands“, „Intelligenzunterschiede zwischen weißen und schwarzen US-Bürgern“, „Überlebensfähigkeit des Staates Israel“, „Fremdherrschaft in BRD und DDR“ sowie „20. Juli 1944 und Widerstand gegen den Nationalsozialismus“ mündlich und schriftlich Stellung zu nehmen. Danach wurde er „unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs“ in den Referendariatsdienst übernommen, jedoch „unter Berücksichtigung der bei Ihnen vorliegenden Besonderheiten“ nicht – wie üblich – im Beamtenverhältnis auf Widerruf, sondern in einem „Ausbildungsverhältnis eigener Art“, das nach eigener Einlassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrte. Außerdem mußte sich v. Waldstein für die zweieinhalbjährige Dauer des Referendardienstes verpflichten, sich „jeder politischen Betätigung zu enthalten und keinerlei politische Veröffentlichungen vorzunehmen“.

V. Waldstein ist seit 1991 verheiratet und Vater dreier erwachsener Kinder.1Die Angaben erfolgten im Zuge eines persönlichen Interviews und schriftlicher Ergänzungen.

Anwaltliche Tätigkeit

Seit 1988 als Rechtsanwalt zugelassen, gilt v. Waldstein als einer der wenigen Spezialisten auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Binnenschiffahrtsrechts. Neben Plädoyers als Prozeßanwalt vor deutschen Schiffahrts- und Schiffahrtsobergerichten, vor der Berufungskammer der Rheinzentralkommission Straßburg, vor der Moselkommission Trier und vor dem Europäischen Gerichtshof Luxemburg steht die Beratung der Schiffahrtsklientel in Deutschland sowie dem europäischen Ausland, insbesondere in den Niederlanden, in Belgien, in Frankreich, in der Schweiz, in Österreich und in Ungarn, im Vordergrund seiner Tätigkeit. Bei der schweren Schiffshavarie in der Donauschleuse Jochenstein 2004 vertrat v. Waldstein die Interessen der bulgarischen Staatsreederei.

Bei der juristischen Aufarbeitung des Schiffsunfalls „Excelsior“ auf dem Rhein bei Köln, der 2007 über Wochen Presse und Fernsehen beherrschte, vertrat er im Auftrag der Wasser- und Schiffahrtsdirektion West in Münster die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

Bei dem aufsehenerregenden Untergang des Kreuzfahrtschiffes „Victoria Cruziana“ 2010 im Hafen Passau beriet v. Waldstein den im Eigentum des Freistaates Bayern befindlichen Bayernhafen Passau.

V. Waldstein ist Co-Autor der führenden, im Verlag de Gruyter erschienenen Fachkommentare zum Binnenschiffahrtsrecht, der Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (3. Aufl.) und des Binnenschiffahrtsrechts (5. Aufl.).

Daneben trat v. Waldstein in zahlreichen Strafprozessen auf, bei denen versucht wurde, die Meinungsäußerungsfreiheit Andersdenkender über das Konstrukt der sogenannten „Volksverhetzung“ einzuschränken.

Positionen

Beutewert des Staates

Im Wintersemester 1989/1990 wurde von Thor v. Waldstein eine Arbeit über den „Beutewert des Staates“ an der Ruhr-Universität Bochum als Dissertation angenommen. Darin setzt er sich mit der Pluralismus-Kritik von Carl Schmitt auseinander. Doktorvater v. Waldsteins war Bernard Willms. Im Ares-Verlag erschien die Arbeit 2008 erneut.

Im Vorwort von 1989 betont v. Waldstein: „Die Gretchen-Frage im Europa des 21. Jahrhunderts wird jedenfalls nicht sein, wie man das philosophische Auslaufmodell von der ‚greatest happiness of the greatest number‘ über die politischen Runden bekommt, sondern wie man eine staatliche Ordnung rekonstituiert, die handlungsfähig ist und die die Kraft hat, bei der Bewältigung der uns überflutenden Problemlawine Nägel mit Köpfen zu machen. Der real existierende Pluralismus, der sich seiner Strukturlosigkeit rühmt, wird diese Kraft nicht entwickeln können.“2Der Beutewert des Staates 2008, S. 13

Carl Schmitt sah im Pluralismus ein „Symptom der Auflösung“3Zit. nach ebd., S. 55, weil er nicht etwa freie (parlamentarische) Debatten befördere, sondern „alle öffentlichen Angelegenheiten in Beute– und Kompromißobjekte von Parteien und Gefolgschaften“ verwandle. Aus dem idealisierten und wünschenswerten „Kampf der Meinungen“ werde so ein „Kampf der Interessen“. Ob der Staat sich auf der einen Seite gegen Verbände und einflußreiche Nicht-Regierungsorganisationen (die angebliche „Zivilgesellschaft“) und auf der anderen Seite gegen die Interessen der Wirtschaft, insbesondere der Konzerne, durchsetzen kann, bezweifelt Thor v. Waldstein in der Denktradition von Carl Schmitt.

Er spricht sich folglich für ein Primat der Politik aus. Denn: „Die politische Potenz eines Staates bemißt sich für Schmitt danach, inwieweit er in der Lage ist, in seiner Rolle als Zwingherr der Interessengruppen zu bestehen.“4Ebd., S. 61 Versage er bei dieser Aufgabe, drohe die „Kapitulation des Staates vor den Verbänden und damit die Auslieferung der politischen Macht an pressure groups, die allein den Interessen ihrer Klientel, nicht aber dem staatlichen Ganzen verantwortlich seien“.5Ebd., S. 156

Als „entscheidenden Konzeptionsfehler des Liberalismus“ sah Schmitt – so schildert es v. Waldstein – die alleinige Orientierung am Individuum, das „von jeglichem Gemeinschaftsgedanken losgelöst“ den Staat zum „Zweckverband zur Erfüllung individueller politischer Ziele“ degradiere.6Ebd., S. 154

Am Ende seiner Arbeit verbindet v. Waldstein diese auf Schmitt beruhende Pluralismus-Kritik mit wachstumskritischen Gedanken: „Der gegenwärtige Pluralismus läßt Bruchstellen und Defizite erkennen, die den Verdacht aufkommen lassen, daß die wirtschaftliche Hochkonjunktur, daß die Fugenmasse Geld politische Elemente zusammenhält, die ansonsten auseinanderzubersten drohen.“7Ebd., S. 185

Überlebensfähig sei ein solcher „ins ökonomische Asyl verbannte pluralistische Staat nur, solange er die Wünsche seiner Klientel“ bedienen könne. Diese Wünsche wachsen jedoch beständig an, befürchtet Thor v. Waldstein.8Ebd., S. 186

 

Metapolitik

2017 diagnostizierte v. Waldstein in seinem kaplaken-Band über Metapolitik, daß „das metapolitische Fundament der politischen Klasse der Bundesrepublik zwar an einigen Stellen bröckelt, von einem kurz bevorstehenden Zusammenbruch des herrschenden Linksliberalismus aber keine Rede“ sein könne.9Metapolitik 2017, S. 21

Um diese Herrschaft zu beenden, fordert v. Waldstein die patriotische Opposition dazu auf, nicht ausschließlich auf Parteipolitik zu setzen, sondern den Kampf um die „kulturelle Macht“ ebenso aufzunehmen, um einen „politischen Klimawandel“ herbeizuführen:

„Metapolitik ist kein Zaubermittel, sie ist aber ein unverzichtbares Instrument für einen politischen Klimawandel. Es geht um die Erzeugung von Flugstimmung in diesem Lande. Wie Konrad Lorenz bei seinen Forschungen über Zugvögel herausgefunden hat, wird der Zeitpunkt, an dem der Vogelschwarm von vielleicht 300.000 Tieren insgesamt abhebt, dadurch vorbereitet, daß einzelne Vögel unter Abgabe bestimmter Schnattergeräusche wenige Meter vom Boden abheben, um danach sogleich wieder zu landen. Bei der nachfolgenden Wiederholung desselben Vorgangs heben auch die neben diesen Pioniervögeln stehenden Tiere ab und kehren dann wieder zur Erde zurück. Dieser – die Flugstimmung erzeugende – Prozeß zieht im wahrsten Sinne des Wortes nach und nach seine Kreise und wiederholt sich bis zu zehnmal bis zu dem faszinierenden Moment, an dem plötzlich kein Vogel mehr zur Erde zurückkehr, sondern stattdessen der ganze Schwarm gen Himmel fliegt und sich auf die Reise macht.“10Ebd., S. 53

 

Macht und Öffentlichkeit

2018 veröffentlichte v. Waldstein eine Untersuchung über Macht und Öffentlichkeit, die sich mit mehreren Klassikern der Kommunikationsforschung (z.B. Walter Lippmann) und konservativen Vordenkern (z.B. Arnold Gehlen) beschäftigt. Basierend darauf kommt v. Waldstein zu dem Schluß: „Der außengesteuerte Zeitgenosse unserer Tage hat schon lange begriffen, daß es für sein Wohl und Wehe nicht auf die Wahrheit seiner (inneren) Ansichten, sondern auf die ‚Richtigkeit‘ seiner (nach außen gezeigten) Gesinnung ankommt. Und deswegen akzeptiert er stillschweigend einen Verhaltenskodex, der ihm – ebenso diskret wie handfest – vorschreibt, wie er zu ticken und sich nach außen als ‚Gutmeiner‘ darzustellen hat. Ein solches Machtgefüge, in dem die Gesinnung über die Urteilskraft triumphiert und das den Einzelnen beständig zu einem Spagat zwischen außen und innen zwingt, wird man mit Fug und Recht als heuchlerisch bezeichnen können.“11Macht und Öffentlichkeit 2018, S. 57

 

Zauber des Eigenen

2021 zeichnete v. Waldstein „Volk und Nation in der deutschen Geistesgeschichte“ nach. In der Bundesrepublik beklagt er einen „Negativpatriotismus“, der unlogisch und damit zivilreligiös argumentiere. Denn: „Ausgerechnet diejenigen, die die Eingebundenheit des Individuums in ein Volk in Abrede stellen, ja sogar das Volk als solches als Konstrukt erklären, nehmen die heutigen Deutschen in Mithaftung für Taten von längst verstorbenen Vorfahren.“12Zauber des Eigenen 2021, S. 259

In einem Interview zu diesem Buch zeigt sich v. Waldstein dennoch optimistischer als noch 2017: „Wenn die Deutschen in den unruhigen Jahren, die vor uns liegen, ihre geschichtspolitischen Mühlsteine ablegen und sich von dem ‚ganze(n) ausgehöhlte(n) Wesen des Westens‘ (Martin Heidegger) abwenden, könnte sich die Renaissance der deutschen Nation schnell von einem Traum zu einer Hoffnung und dann von einer Hoffnung zu einer Wirklichkeit wandeln. Die Geschichte ist ein Känguru, sie liebt es, sich in Sprüngen fortzubewegen; und nur derjenige, der um diese Unberechenbarkeit weiß, versteht, warum die Herrschenden zu allen Zeiten Grund für ihre Nervosität hatten.“

 

Der Rechtsstaat nach seinem Ende

In Der Rechtsstaat nach seinem Ende (2024) macht v. Waldstein auf die Eigentümlichkeit aufmerksam, daß die Wortverbindung zwischen „Recht“ und „Staat“ nur im deutschen Sprachraum anzutreffen sei.13Der Rechtsstaat nach seinem Ende 2024, S. 8 Dies könne als ein Indiz für ein typisch deutsches „Legalitätsbedürfnis“ (Rudolf Smend) bzw. einen „Legalitätsglauben“ (Max Weber) angesehen werden. Schon Bismarck habe allerdings auch über den „Kunstausdruck“ des „Rechtsstaates“ gespottet.14Ebd., S. 18

Thor v. Waldstein stellt schließlich die These auf, daß vom liberalen Ideal des Rechtsstaates so gut wie nichts mehr übriggeblieben sei. Schon zu Weimarer Zeiten (und nicht erst in der Corona-Krise) entwickelte er sich zum „Maßnahmenstaat“.

„Der Rechtsstaat der Bundesrepublik“ sei zudem „demokratisch nicht legitimiert“, weil das deutsche Volk niemals über das Grundgesetz abstimmen durfte.15Ebd., S. 30 Unter der Ägide des Bundesverfassungsgerichts als „Hüter der Verfassung“ (Carl Schmitt) habe sich das Rechtsstaatsideal darüber hinaus verflüssigt. V. Waldstein kritisiert in diesem Zusammenhang die Entwicklung zu einem „alle Lebensbereiche beherrschenden totalen Wertestaat“16An Schmitt geschult, befürchtet er eine „Tyrannei der Werte“. Ebd., S. 31 und eine Ernstfalluntauglichkeit des Rechtsstaates, die sich bemerkbar mache, sobald es keine „außenpolitische Windstille“ mehr gebe.17Ebd., S. 42 Diese Faktoren begünstigen die Wandlung der Bundesrepublik zu einer Postdemokratie.

 

Veröffentlichungen (Auszug)

Ab 1991 schrieb v. Waldstein für die Staatsbriefe und seit 2009 schreibt er für die Sezession. Ab 2015 referierte er zudem regelmäßig beim Institut für Staatspolitik (IfS). Aus den Vorträgen sind mehrere Bücher im Antaios-Verlag entstanden.

2024: Der Rechtsstaat nach seinem Ende

2021: Zauber des Eigenen. Volk und Nation in der deutschen Geistesgeschichte

2018: Macht und Öffentlichkeit

2017: Die entfesselte Freiheit. Vorträge und Aufsätze

2017: Metapolitik. Theorie – Lage – Aktion

2008: Der Beutewert des Staates. Carl Schmitt und der Pluralismus

2007: Binnenschiffahrtsrecht (zusammen mit Hubert Holland)

1996: Rheinschiffahrtspolizeiverordnung (zusammen mit Wilfrid Bemm)

 

Wikipedia-Korrektur

Statt aus den Werken v. Waldsteins zu zitieren und damit Primärquellen zu nutzen, konzentriert sich Wikipedia auf diffamierende Sekundärquellen und auf eine inflationäre Verwendung freischwebender Stigmatisierungsvokabeln wie „rechtsextrem“, „rechtsradikal“ und „rassistisch“. Seine beruflichen Leistungen werden des Weiteren geschmälert, um über eine Kontaktschuld-Logik zu suggerieren, er würde die Positionen von Personen, die er als Rechtsanwalt verteidigt hat, in jedem Fall eins zu eins auch privat teilen. Nach dieser „Logik“ wäre aber auch der Rechtsanwalt eines Mörders selbst ein Mörder oder würde zumindest den Mord gutheißen. Es handelt sich deshalb um eine Verdrehung der Tatsachen.

Fußnoten